Wir belohnen Sie für Ihren Tipp
Mit der Tippgeber Provision tun Sie sich einen Gefallen und Ihren Freunden oder Verwandten ebenfalls. Wir bieten u.a. eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung, sowie lokale Marktkenntnisse und vieles mehr. Mit GEORG RENKEN IMMOBILIEN haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Voraussetzungen
- Die Immobilie steht nicht im Eigentum des Tippgebers.
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.
- Das Objekt darf noch nicht im GEORG RENKEN IMMOBILIEN System erfasst sein.
- Die Immobilie darf zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht öffentlich ausgeschrieben bzw. beworben sein, z.B. im Internet, Zeitung o.ä.. Schnell sein lohnt sich.
- Die Immobilie steht nicht zur Versteigerung an.
- Es darf noch kein Vertrag mit einem Makler bestehen. (Maklerauftrag)
- Die Immobilie oder das Grundstück befindet sich in Bremen oder Niedersachsen.
- Der Tipp darf weder durch eine Akquise in Form von Belästigung oder Aggressivität noch durch eine Kaltakquise in Form von unerwünschten Anrufen oder Täuschung zustande gekommen sein.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.(z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater)*
6 einfache Schritte zu Ihrer Tipp-Prämie
- Sie kontaktieren uns per Telefon/E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website.
- Sie nennen uns das Objekt und übermitteln uns Ihre Kontaktdaten und die des Verkäufers. Der Eigentümer muss nach Bundesdatenschutzgesetz der Datenweitergabe zustimmen. (DSGVO)**
- Wir prüfen (verifizieren) zunächst in unserem System, ob uns das Objekt bereits bekannt ist.
- Ist dies nicht der Fall, setzt sich ein GEORG RENKEN IMMOBILIEN Makler mit dem potenziellen Verkäufer in Verbindung.
- Alternativ empfehlen Sie uns einen Eigentümer, der sich bei uns meldet und uns unter Hinweis auf Sie, seine Immobilie zum Verkauf anbietet.
- GEORG RENKEN IMMOBILIEN schließt mit dem Eigentümer der Immobilie einen Vermarktungsauftrag ab und vermitteln die Immobilie. Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und nach dem Zahlungseingang der Maklercourtage erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision als Gutschrift auf Ihrem Konto.
Tippgeber Provisionsstaffelung
- Immobilie / Grundstück bis 100.000,00 € = 500,00 € Tippgeberprovision
- Immobilie / Grundstück bis 200.000,00 € = 1.000,00 € Tippgeberprovision
- Immobilie / Grundstück von 200.000,00 € bis 500.000,00 € = 1.500,00 € Tippgeberprovision
- Immobilie / Grundstück von 500.000,00 € bis 750.000,00 € = 2.000,00 € Tippgeberprovision
- Immobilie / Grundstück von 750.000,00 € bis 1.000.000,00 € = 2.500,00 € Tippgeberprovision
- Immobilie / Grundstück ab 1.000.000,00 € = 3.000,00 € Tippgeberprovision
Auszahlungsbedingungen
Die Tippgeberprovision wird über eine Gutschrift mit Angabe der Steuernummer und Steuer-ID dem Tippgeber auf das benannte Konto überwiesen. Die Tippgeber – Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt.) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind.***
Die Zahlung erfolgt, nachdem die Vertragsparteien die Maklerprovision entrichtet haben.
Muss GEORG RENKEN IMMOBILIEN, aus welchen Gründen auch immer, die Maklerprovision ganz oder teilweise zurückzahlen, kann der Makler/die Maklerin die Prämie im selben Verhältnis vom Tippgeber zurückfordern.
Mit der Tippgeberprovision sind die Vermittlungsleistung und sämtliche damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen des Tippgebers abgegolten.
Steuerliche Hinweise
Für die Versteuerung der Provision sind Sie als Tippgeber eigenverantwortlich zuständig und müssen diese in ihrer Einkommenssteuererklärung erfassen. Die Gutschrift enthält Ihre Steuernummer und Ihre Steuer-ID.
Hinweis zu unzulässigen Handlungen
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung dürfen die Kontaktdaten des Verkäufers nur mit dessen Zustimmung weitergegeben werden. Wir machen Sie als Tippgeber darauf aufmerksam, dass ihr Handeln nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen darf. Des Weiteren dürfen bestimmte Berufsgruppen, aus standesrechtlichen Gründen, keine derartigen Empfehlungen aussprechen. Sie als Tippgeber stellen uns als Makler von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die darauf zurückgehen, dass keine Einwilligung des Kunden dem Tippgeber vorliegt.
Sonstige Hinweise (*)
*GEORG RENKEN IMMOBILIEN ist berechtigt, Tipps abzulehnen. Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen (z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater).
**Der Tippgeber muss nachweisen, dass er zur Weitergabe der Daten des Verkäufers berechtigt ist und dass der Verkäufer sich darüber im Klaren ist, dass der Tippgeber für die Weitergabe des Tipps eine Provision erhält.
***Ist der Tippgeber gewerblich tätig, hat er selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Er stellt GEORG RENKEN IMMOBILIEN eine Rechnung mit Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer und versteuert die Tippgeber-Prämie. Ist der Tippgeber nur gelegentlich tätig und nicht umsatzsteuerpflichtig, wird er seine Einnahmen ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung angeben.
Tippgeber-Formular
Füllen Sie bitte das Tippgeber-Formular aus und profitieren Sie von einer Tippgeber-Provision.
Tragen die Sie die Daten des Verkäufer und der Immobilie bzw. Grundstück ein.